Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) im Rheinland

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig und kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.

Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachberater*innen der EAA unterliegen der Schweigepflicht.

An einem Tisch sitzen sich zwei Männer gegenüber und Unterhalten sich. Auf dem Tisch liegen Broschüren.

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Sie sind Arbeitgeber im Rheinland und haben Fragen zu Ausbildung, Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit Ihrer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber auf.

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