Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollte so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.eea-rheinland.de mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 01.07.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der LVR strebt mit seinen Webangeboten die bestmögliche Barrierefreiheit an. Leider konnte dies im Zuge der Entwicklung dieses Angebots noch nicht für alle Elemente durchgängig erreicht werden.
Wir arbeiten daran, auch zu den nachfolgend aufgeführten Punkten die Vorgaben für die Barrierefreiheit vollumfänglich zu erfüllen.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit der EAA Rheinland aufnemhmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular
Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“.

Kontaktdaten:
Herr Henning Sybertz

Tel.: 0221 809 5316

E-Mail: henning.sybertz1@lvr.de

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Überwachungsstelle ist über folgenden Kontakt zu erreichen: E-Mail an die Überwachungsstelle
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier .

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.eea-rheinland.de vom LVR-Fachbereich 53 keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen: E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier .