Zuständig für
- Städteregion Aachen
 - Kreis Düren
 - Kreis Euskirchen
 - Kreis Heinsberg
 
* Zu den weiteren Arbeitgebern zählen beispielsweise:
- Behörden und kommunale Arbeitgeber
 - Wohlfahrtsverbände und Vereine
 - Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Pflegedienstleister
 - Freie Berufe (z.B. Ingenieure, Architekten, Anwälte, Ärzte, Apotheker, Therapeuten,…)