Zuständig für
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Kreis Heinsberg

* Zu den weiteren Arbeitgebern zählen beispielsweise: |
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- Behörden und kommunale Arbeitgeber - Wohlfahrtsverbände und Vereine - Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Pflegedienstleister - Freie Berufe (z.B. Ingenieure, Architekten, Anwälte, Ärzte, Apotheker, Therapeuten,…) |