Warum gibt es die Ansprechstellen?

Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht am Willen von Arbeitgeber*innen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen.

Genau diesen Betrieben wird jetzt geholfen: Die Integrations- bzw. Inklusionsämter richten in Deutschland flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber ein.

Wie lautet der Auftrag der EAA?

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion war.

Sie sprechen Arbeitgeber*innen an und sensibilisieren sie für das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Dazu besuchen sie die Betriebe vor Ort und nehmen gerne an Informationsveranstaltungen von Verbänden, Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften teil.

Ziel ist es, gemeinsam mit den Arbeitgeber* innen Antworten und Lösungen für individuelle Probleme und Situationen zu finden.

Wie unterstützen die EAA Arbeitgebende?

Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber*innen, die Menschen mit (Schwer-) Behinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten. Sie informieren Arbeitgeber*innen über Förderleistungen und Unterstützungsangebote zu Schaffung, Erhalt und Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Die Information über mögliche Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes gehört ebenfalls zu den Aufgaben.

Gegebenenfalls unterstützen sie die Arbeitgeber*innen bei der Abklärung der Zuständigkeiten und fristgerechten Antragstellung beim Leistungsträger. Die EAA sind Lotsen und Netzwerkpartner im Feld der beruflichen Inklusion.

Das Bild zeigt anhand einer Grafik den Beratungsablauf einer EAA-Beratung
Überblick über den Ablauf einer Beratung der EAA.

Wie beraten die EAA?

Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgeber*innen ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben, Unternehmen und auch öffentlichen Arbeitgebern offen.

Die bei den EAA tätigen Fachberater*innen sind neben ihrer eigenen beruflichen Herkunft umfassend in allen Bereichen der Beratung rund um das Thema Beschäftigung (schwer-)behinderter Menschen geschult. Sie sind mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und den Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut.

Arbeitgeber*innen wissen mitunter wenig über die Leistungsfähigkeit und die Stärken von Menschen mit Behinderung und über die - auch finanziellen - Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Dabei bieten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Verwaltungseinheiten gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Größe, das oft familiäre Betriebsklima und der intensive Kontakt im Arbeitsalltag mit den anderen Beschäftigten und Kunden bieten gute Rahmenbedingungen für eine gelungene Inklusion schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben.

Wie strukturieren sich die EAA im Rheinland?

Das Rheinland ist in insgesamt 8 Regionen unterteilt, die jeweils von vier Fachberater*innen betreut werden. Die Fachberater*innen sind bei den Handwerks- sowie einigen Industrie- und Handelskammern, der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) und bei Trägern der Integrationsfachdienste angesiedelt.

Sie beraten alle Arbeitgeber*innen vor Ort und kostenlos.

Insgesamt sind dazu 20 Stellen für Fachberater*innen bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber eingerichtet worden.

Zu den Ansprechstellen

Weiterführende Informationen: